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AGBs
LEISTUNGEN
& BEDINGUNGEN
1.
Die Anmeldung erfolgt auf der Grundlage der in diesem Programm angeführten
Leistungsbeschreibung. Eine Anmeldung wird erst durch unsere schriftliche
Buchungsbestätigung und der von Ihnen erfolgten Anzahlung wirksam. Anzahlungshöhe
ist jeweils 10% vom Reisepreis und innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt
der Reisebestätigung fällig. Nach Zahlung des ersten Teils
der Restzahlung (laut Reisevertrag spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn)
erfolgt der Versand der Reiseunterlagen. Der zweite Teil der Restzahlung
ist in EURO- oder USD in bar oder Traveller-Schecks vor Ort (Bali) zu
zahlen. Der Reisepreis versteht sich pro Person im Doppelzimmer. Für
Einzelpersonen besteht die Wahl ein ½ Doppelzimmer (Vermittlung eines
Reisepartners durch uns möglich) oder ein Einzelzimmer zu buchen. Bei
der Bali & Java Adventure Tour ist das Campen auf Grund der beschränkten
Kapazität nur in 2 Personen Zelten möglich.
2.
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen des Veranstalters sind ausschließlich
die Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Reise verbindlich. Änderungen
durch Unwetter und Umwelteinflüsse bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
3.
Die Tagesanordnung der Touren und deren Ablauf kann sich nach gegebenen
Umständen (z.B. Wetter) ändern.
4.
Rücktritt durch den Reisenden
Der Rücktritt von einer Reise wird wirksam an dem Tag, an dem die Rücktrittserklärung
des Teilnehmers schriftlich, auch per E-mail, beim Veranstalter eingeht.
An Stornogebühren werden vom Veranstalter bei Reiserücktritt durch den
Reisenden berechnet: Ab Datum der Buchung - 80 bis 60 Tage vor Reiseantritt
10% des Reisepreises, 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 30%, 29 bis 15
Tage vor Reiseantritt 60%, 14 bis 04 Tage vor Reisebeginn 90% und 03
Tage bis Reiseantritt 100% des Reisepreises. Um die Teilnehmer gegen
Verluste aus Rücktritten abzusichern, empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung.
Im übrigen steht es Ihnen gemäß § 651 b BGB frei, im Falle Ihrer Verhinderung
einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen. Sollte es uns möglich
sein, Ihren Platz zu besetzen, vermindert eine dadurch erlangte Vergütung
Ihrer Stornokosten.
5.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Voraussetzung für die Durchführung einer Reise ist eine Mindestbeteiligung
von 4 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann
der Veranstalter bis 21 Tage vor Reiseantritt die Reise absagen. Die
bereits geleistete Anzahlung wird voll zurückerstattet, weitere Ansprüche
bestehen nicht.
6.
Für Reisegepäck können wir gegen Diebstahl keine Haftung übernehmen,
da dieses Risiko nicht versicherbar ist. Wir empfehlen den Abschluß
einer eigenen Reisegepäckversicherung.
7.
Haftung
a) Der Veranstalter haftet als Reiseveranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Beschreibungen
aller angegebenen Reisedienstleistungen sowie eine gewissenhafte Reisevorbereitung
und -abwicklung.
b) Der Teilnehmer nimmt an den Reisen auf eigene Gefahr teil, insbesondere
ist der Reiseteilnehmer für sein Fahrverhalten und die Einhaltungen
der im jeweiligen Zielgebiet gültigen Straßenverkehrsordnung und sonstigen
den Straßenverkehr betreffenden örtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.
Es besteht keine Helmpflicht in Indonesien, doch wird die Mitnahme eines
Helms empfohlen.
c) Wir haften nicht für Schäden die ein Teilnehmer sich , anderen Teilnehmern
oder Dritten durch die Verletzung der Sorgfaltspflichten zufügt.
d) Jeder Reisende ist allein dafür verantwortlich, daß er den Anforderungen
der gebuchten Reise gesundheitlich gewachsen ist.
e) Die Haftung des Veranstalters auf Schäden, die nicht Körperschäden
sind, beschränkt sich auf die dreifache Höhe des Reisepreises, soweit
der Schaden durch den Veranstalter weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig
herbeigeführt worden ist, oder soweit der Veranstalter allein wegen
Verschuldens eines von ihm ausgewählten Leistungsträgers verantwortlich
ist.
f) Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Veranstalter
aus unerlaubter Handlung, die nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis 20.000,-
EUR je Kunde und Reise. Diese Haftbeschränkung bei Kunden gilt nicht,
soweit den Reiseveranstalter bei der Auswahl des jeweiligen Leistungsträgers
eigenes Verschulden trifft.
9.
Besondere Outdoor Risiken
Bei sämtlichen Bike- und Trekkingtouren, ist zu beachten, daß gerade
im Outdoorsport ein erhöhtes Erkrankungs- Unfall- und Verletzungsrisiko
besteht. ( Sturz, Absturzgefahr, Steinschlag, Infektionen etc.),das
auch durch umsichtige fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert
und ausgeschlossen werden kann. Dieses Restrisiko muß der Kunde selbst
tragen. Auch ist zu beachten, daß in der Natur, vor allem in abgelegenen
Regionen aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in
sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten
gegeben sein können, so daß auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle
schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein
erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene
eigene Tourvorbereitung vorausgesetzt. Die Teilnahme an den Touren erfolgt
in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
10.
Gewährleistung und Abhilfe
Sollte trotz sorgfältiger Planung unserer Reisen einmal Grund zur Reklamation
bestehen, haben Sie nach einer angemessenen Fristsetzung zur Abhilfe
alle gesetzlichen Gewährleistungsrechte wie Selbstabhilfe, Reisepreisminderung,
Schadensersatz- und Vertragskündigung, sofern Sie nicht schuldhaft versäumen,
den Mangel bei der Reiseleitung oder beim Veranstalter direkt anzuzeigen.
Keine Abhilfefrist ist nötig, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder von
uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes
Interesse des Reisenden geboten ist. Gewährleistungsansprüche müssen
Sie nach der gesetzlichen Regelung innerhalb einer Ausschlußfrist von
einem Monat nach dem vertraglichen Reiseende bei Cocostravel Werner
Duderstadt geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche
nur geltend machen, wenn Sie nicht schuldhaft verhindert waren. Gewährleistungsansprüche
verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.
11.
Jeder Teilnehmer benötigt einen gültigen Reisepaß und ist für deren
Ordnungsmäßigkeit selbst verantwortlich.
12.
Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die rechtliche
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
13.
Ausgangspunkt der jeweiligen Reisen ist der Airport Denpasar (Bali)
nach
oben
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